THE AGENT
KATJA NENNSTIEL (KÄTHE NENNSTIEL)
HOLZSTR. 25
80469 MUNICH
GERMANY
MOBILE: +49 (0)176 - 80202605
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WWW.THEAGENT.DE
UST. - ID-Nr.: 49 284 537 602
RIGHTS
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information provided, including any kind of information which is incomplete or incorrect, will therefor be rejected. All offers are not binding and without obligation. Parts of the pages or the
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AGBs (Fotografenrepräsentanz):
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Geltung
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, übertragen. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb
von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist
berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung
mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten
Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten ( ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten ) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu
zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Für jede Rechnung gilt:
Der Kunde verpflichtet sich, diese Angaben endtsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz anzumelden und abzuführen.
Dies gilt auch für alle beteiligten Künstler der Produktion, die durch den Fotografen bzw. dessen Agentur vermittelt worden sind und KSK abgabepflichtig sind ( Haare Make-up, Styling, Setbau
)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen bei Produktions-Aufträgen von:
KATJA NENNSTIEL (KÄTHE NENNSTIEL) • HOLZSTR. 25 • MUNICH • GERMANY
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1. Auftragsgegenstand
Gegenstand eines Auftrags an Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) als Auftragnehmer ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. Katja Nennstiel Fotoproduktion (the
agent) behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.
2. Auftragsumfang und Rechte, Zahlungsverpflichtungen
a) Es gilt nur das als vereinbart, was im Auftrag enthalten ist. Teils wird in einem zu einem Auftrag noch dazugehörigen Kostenvoranschlag das Auftragsvolumen zum Zeitpunkt der Auftragslegung im
Detail definiert. Es gelten die im Auftrag aufgeführten Zahlungsbedingungen.
Grundsätzlich umfasst die Grundleistung ("Mitarbeit eines Fotoshootings") rein die Produktionsleitung: Organisation eines Fotoshootings (Ablaufplan erstellen, Reiseplanung, Hotels buchen,
Kostenkalkulation, verschiedene Besprechungen mit dem Auftraggeber, Catering planen bzw. festlegen). Zusatzleistungen umfassen: Location Scouting, Crew Booking, Casting (Modelle), Motiv Recherche,
Setbau buchen.
Weitere Leistungen (Styling und Hair&Makeup) können in geringem Umfang mit übernommen werden.
Die Kosten für Leihgebühr und Einkäufe bei einer Beauftragung für Styling bzw Hair & Makeup, trägt der Auftraggeber (Kunde). Für eine umfangreiche und professionelle Ausführung empfehlen wir
erfahrene Stylisten und Visagisten zu beauftragen. Gerne vermitteln wir geeignete Personen.
b) Alle Kostenvoranschläge bzw Aufträge (vom Auftraggeber (Kunde) unterschrieben), sind nach bestem Wissen und Gewissen nach den zum Zeitpunkt der Auftragslegung zugrunde liegenden Informationen
erstellt und verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen. Der Auftraggeber (Kunde) übergibt mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags bzw. Auftrages die Bauftragungsrechte an Katja
Nennstiel Fotoproduktion (the agent) - zu diesen Beauftragungsrechten gehören: Buchung von Modellen, Buchung anderer Dienstleister (Stylisten, Visagisten, Setbauer, Bügler, Caterer, Assistenten,
Produktionshilfen, etc.), Buchung von Hotels, Flügen, Fahrern, Taxis, Produktionsvans, u.a. Transportmöglichkeiten, und sämtlichen für die Produktion relevanten Buchungen! Katja Nennstiel
Fotoproduktion (the agent) ist nicht verpflichtet, die einzelnen Beauftragungen vom Auftraggeber (Kunde) schriftlich bestätigen zu lassen - solange das Gesamtbudget nicht extrem überschritten
wird.
c) Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge als Aufträge mit offenem Budget; Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags -
vor, während oder nach der Produktionsdurchführung - können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann Katja Nennstiel Fotoproduktion
(the agent) eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen. Eine komplette Auszahlung des vereinbarten Produktionsbudgets vor Produktionsbeginn, versteht sich als vom
Auftraggeber (Kunde) akzeptierten Auftrages unter Einbeziehung sämtlicher hier aufgeführter AGBs. Der Auftraggeber (Kunde) akzeptiert die vom Auftragnehmer (Katja Nennstiel Fotoproduktion (the
agent)) verhandelten Preise und Kosten unter Voraussetzung, dass der Auftragnehmer das Gesamtkostenbudget nicht extrem überschreitet.
d) Alle aus einer Produktion entstehenden Rechte wie Modell-Freigabeerklärungen und Location-Freigabeerklärungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Produktionsabschlussrechnung bei Katja
Nennstiel Fotoproduktion (the agent). Grundsätzlich haftet der Auftraggeber (Kunde) bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen gegenüber den Modellen / Modellagenturen und den entsprechenden Stellen
der Location-Freigabe.
e) Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. im Kostenvoranschlag festgelegt oder in einer separaten Kostenauflistung vermerkt. Mietfahrzeuge und sonstiges Mietequipment können für Schäden bzw.
Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteilung aufgrund eines Schadens / Verlustes des Mietguts in Rechnung gestellt werden, so verpflichtet sich der
Auftraggeber (Kunde), diese Selbstbeteiligung zu übernehmen. Dasselbe gilt für Schadensansprüche an unversichertem Mietgut (z. B. Schäden auf einer Location). Einige Rechnungsbelege können unter
Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) eintreffen (z.B. monatliche oder viertel-jährliche Rechnungsstellung) — der Kunde verpflichtet sich,
auch diese verspäteten Rechnungen auszugleichen. Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sein sollten, ist Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) berechtigt, Eigenbelege auszustellen und
diese abzurechnen. Alle zur Produktion anfallenden Extrakosten (Abrechnung erfolgt durch Belege) von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) müssen vom Auftraggeber (Kunde) übernommen werden -
hierzu gehören sämtliche Transportkosten (Taxi, Bahn, Flugtickets, etc), Einkäufe für die Produktion, Materialkosten (Papier, Druckmaterial, etc), Telefonkosten (Grundkosten trägt Katja Nennstiel
Fotoproduktion (the agent)), Auslagen für Spesen, Material, Styling, Hair & Makeup, etc.
Die Kosten von Frau Katja Nennstiel für Unterkunft, Spesen (Essen und Getränke) und Transport (Fahrten und Flüge etc.) während der Produktion werden vom Auftraggeber bezahlt.
3. Auftragsstornierung
Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ist berechtigt, einen Produktionsauftrag fristlos zu kündigen - auch während einer laufenden Produktion – falls:
a) die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und /oder nicht in voller Höhe eingeht.
b) eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.
c) während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und / oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Im Falle einer Kündigung des Produktionsvertrags seitens Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4.
Ausfallhonorare. Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstart nicht antreten, gelten ebenfalls die unter Punkt 4
Ausfallhonorar aufgeführten Bedingungen.
4. Ausfallhonorare
Ausfallhonorare sind in der folgenden Höhe zahlbar:
a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Arbeits- oder sonstigen Leistungen.
b) 50% aller im Auftrag/Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent)
c) 25% der im Kostenvoranschlag unter "Production Fee" aufgeführten Summe.
d) Stornogebühren gemäß Rechnungen etwaiger Unterauftragnehmer, Agenturen und anderen Dienstleistern.
5. Haftungsausschluß
Alle für eine Produktion notwendigen Leistungen und Zusatzleistungen (entsprechende Buchungen / Verträge / sonstige Verpflichtungen) werden durch Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) im Namen
und Auftrag des Auftraggebers (Kunden) abgeschlossen. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen liegen beim Auftraggeber - Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) handelt lediglich im Namen
und Auftrag des Auftraggebers (Kunde).
Zu diesen Buchungen / Verträgen / sonstigen Verpflichtungen gehören folgende Punkte:
Buchungen von Modellen, Visagisten, Stylisten, Setbauern und anderen Dienstleistern, Buchung des Caterings, Einkäufe und Leihgebühren für das Styling (max 500 € pro Outfit > darüber liegende
Kosten müssen mit dem Auftraggeber separat geklärt werden), Materialkosten für den Setbau (max 3000 € pro Setbau > darüber liegende Kosten müssen mit dem Auftraggeber separat geklärt werden),
Hotelzimmer buchen, Flüge und Transportkostenim Allgemeinen, etc.
Die Geltendmachung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegenüber Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ist ausgeschlossen, was diese genannten Kosten anbelangt - solange sie im Rahmen
der vom Auftraggeber vertraglich vereinbarten Produktion gebucht bzw. beauftragt wurden.
Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) haftet nicht für etwaige von Unterauftragnehmern verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche seitens des Auftraggebers können
ausschließlich und nur direkt an die von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) beauftragten Unterauftragnehmer gestellt werden.
Im Falle, dass die Forderungen Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) aus einer Produktion an einen Auftraggeber uneinbringbar sind, können ausstehende Honoraransprüche oder sonstige Ansprüche
seitens eines Unterauftragnehmers von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ausschließlich und nur direkt an den Auftraggeber (Kunde) gestellt werden.
6. Sonstiges
a) Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform.
b) Ist eine der oben stehenden Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist München.
d) Mit Erteilung eines Auftrags an Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) akzeptiert der Auftraggeber explizit diese Vertragsbedingungen.
e) Mit Annahme eines Auftrags von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) akzeptiert der Unterauftragnehmer explizit diese Vertragsbedingungen.
Für jede Rechnung gilt:
Der Kunde verpflichtet sich, diese Angaben endtsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz anzumelden und abzuführen.
Dies gilt auch für alle beteiligten Künstler der Produktion, die durch den Fotografen bzw. dessen Agentur vermittelt worden sind und KSK abgabepflichtig sind ( Haare Make-up, Styling, Setbau
)