THE AGENT

KATJA NENNSTIEL (KÄTHE NENNSTIEL)

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RIGHTS

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AGBs (Fotografenrepräsentanz):

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mangelrrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge- mäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins- besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten- banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
  • - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
  • - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten ( ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten ) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Für jede Rechnung gilt:

Der Kunde verpflichtet sich, diese Angaben endtsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz anzumelden und abzuführen.

Dies gilt auch für alle beteiligten Künstler der Produktion, die durch den Fotografen bzw. dessen Agentur vermittelt worden sind und KSK abgabepflichtig sind ( Haare Make-up, Styling, Setbau )

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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen bei Produktions-Aufträgen von:

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1. Auftragsgegenstand

Gegenstand eines Auftrags an Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) als Auftragnehmer ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.

2. Auftragsumfang und Rechte, Zahlungsverpflichtungen

a) Es gilt nur das als vereinbart, was im Auftrag enthalten ist. Teils wird in einem zu einem Auftrag noch dazugehörigen Kostenvoranschlag das Auftragsvolumen zum Zeitpunkt der Auftragslegung im Detail definiert. Es gelten die im Auftrag aufgeführten Zahlungsbedingungen.

Grundsätzlich umfasst die Grundleistung ("Mitarbeit eines Fotoshootings") rein die Produktionsleitung: Organisation eines Fotoshootings (Ablaufplan erstellen, Reiseplanung, Hotels buchen, Kostenkalkulation, verschiedene Besprechungen mit dem Auftraggeber, Catering planen bzw. festlegen). Zusatzleistungen umfassen: Location Scouting, Crew Booking, Casting (Modelle), Motiv Recherche, Setbau buchen.

Weitere Leistungen (Styling und Hair&Makeup) können in geringem Umfang mit übernommen werden.

Die Kosten für Leihgebühr und Einkäufe bei einer Beauftragung für Styling bzw Hair & Makeup, trägt der Auftraggeber (Kunde). Für eine umfangreiche und professionelle Ausführung empfehlen wir erfahrene Stylisten und Visagisten zu beauftragen. Gerne vermitteln wir geeignete Personen.

b) Alle Kostenvoranschläge bzw Aufträge (vom Auftraggeber (Kunde) unterschrieben), sind nach bestem Wissen und Gewissen nach den zum Zeitpunkt der Auftragslegung zugrunde liegenden Informationen erstellt und verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen. Der Auftraggeber (Kunde) übergibt mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags bzw. Auftrages die Bauftragungsrechte an Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) - zu diesen Beauftragungsrechten gehören: Buchung von Modellen, Buchung anderer Dienstleister (Stylisten, Visagisten, Setbauer, Bügler, Caterer, Assistenten, Produktionshilfen, etc.), Buchung von Hotels, Flügen, Fahrern, Taxis, Produktionsvans, u.a. Transportmöglichkeiten, und sämtlichen für die Produktion relevanten Buchungen! Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ist nicht verpflichtet, die einzelnen Beauftragungen vom Auftraggeber (Kunde) schriftlich bestätigen zu lassen - solange das Gesamtbudget nicht extrem überschritten wird.

c) Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge als Aufträge mit offenem Budget; Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags - vor, während oder nach der Produktionsdurchführung - können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen. Eine komplette Auszahlung des vereinbarten Produktionsbudgets vor Produktionsbeginn, versteht sich als vom Auftraggeber (Kunde) akzeptierten Auftrages unter Einbeziehung sämtlicher hier aufgeführter AGBs. Der Auftraggeber (Kunde) akzeptiert die vom Auftragnehmer (Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent)) verhandelten Preise und Kosten unter Voraussetzung, dass der Auftragnehmer das Gesamtkostenbudget nicht extrem überschreitet.

d) Alle aus einer Produktion entstehenden Rechte wie Modell-Freigabeerklärungen und Location-Freigabeerklärungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Produktionsabschlussrechnung bei Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent). Grundsätzlich haftet der Auftraggeber (Kunde) bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen gegenüber den Modellen / Modellagenturen und den entsprechenden Stellen der Location-Freigabe.

e) Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. im Kostenvoranschlag festgelegt oder in einer separaten Kostenauflistung vermerkt. Mietfahrzeuge und sonstiges Mietequipment können für Schäden bzw. Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteilung aufgrund eines Schadens / Verlustes des Mietguts in Rechnung gestellt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde), diese Selbstbeteiligung zu übernehmen. Dasselbe gilt für Schadensansprüche an unversichertem Mietgut (z. B. Schäden auf einer Location). Einige Rechnungsbelege können unter Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) eintreffen (z.B. monatliche oder viertel-jährliche Rechnungsstellung) — der Kunde verpflichtet sich, auch diese verspäteten Rechnungen auszugleichen. Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sein sollten, ist Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) berechtigt, Eigenbelege auszustellen und diese abzurechnen. Alle zur Produktion anfallenden Extrakosten (Abrechnung erfolgt durch Belege) von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) müssen vom Auftraggeber (Kunde) übernommen werden - hierzu gehören sämtliche Transportkosten (Taxi, Bahn, Flugtickets, etc), Einkäufe für die Produktion, Materialkosten (Papier, Druckmaterial, etc), Telefonkosten (Grundkosten trägt Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent)), Auslagen für Spesen, Material, Styling, Hair & Makeup, etc.

Die Kosten von Frau Katja Nennstiel für Unterkunft, Spesen (Essen und Getränke) und Transport (Fahrten und Flüge etc.) während der Produktion werden vom Auftraggeber bezahlt.

3. Auftragsstornierung

Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ist berechtigt, einen Produktionsauftrag fristlos zu kündigen - auch während einer laufenden Produktion – falls:

a) die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und /oder nicht in voller Höhe eingeht.

b) eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.

c) während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und / oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Im Falle einer Kündigung des Produktionsvertrags seitens Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4. Ausfallhonorare. Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstart nicht antreten, gelten ebenfalls die unter Punkt 4 Ausfallhonorar aufgeführten Bedingungen.

4. Ausfallhonorare

Ausfallhonorare sind in der folgenden Höhe zahlbar:

a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Arbeits- oder sonstigen Leistungen.

b) 50% aller im Auftrag/Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent)

c) 25% der im Kostenvoranschlag unter "Production Fee" aufgeführten Summe.

d) Stornogebühren gemäß Rechnungen etwaiger Unterauftragnehmer, Agenturen und anderen Dienstleistern.

5. Haftungsausschluß

Alle für eine Produktion notwendigen Leistungen und Zusatzleistungen (entsprechende Buchungen / Verträge / sonstige Verpflichtungen) werden durch Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) im Namen und Auftrag des Auftraggebers (Kunden) abgeschlossen. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen liegen beim Auftraggeber - Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) handelt lediglich im Namen und Auftrag des Auftraggebers (Kunde).

Zu diesen Buchungen / Verträgen / sonstigen Verpflichtungen gehören folgende Punkte:

Buchungen von Modellen, Visagisten, Stylisten, Setbauern und anderen Dienstleistern, Buchung des Caterings, Einkäufe und Leihgebühren für das Styling (max 500 € pro Outfit > darüber liegende Kosten müssen mit dem Auftraggeber separat geklärt werden), Materialkosten für den Setbau (max 3000 € pro Setbau > darüber liegende Kosten müssen mit dem Auftraggeber separat geklärt werden), Hotelzimmer buchen, Flüge und Transportkostenim Allgemeinen, etc.

Die Geltendmachung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegenüber Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ist ausgeschlossen, was diese genannten Kosten anbelangt - solange sie im Rahmen der vom Auftraggeber vertraglich vereinbarten Produktion gebucht bzw. beauftragt wurden.

Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) haftet nicht für etwaige von Unterauftragnehmern verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche seitens des Auftraggebers können ausschließlich und nur direkt an die von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) beauftragten Unterauftragnehmer gestellt werden.

Im Falle, dass die Forderungen Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) aus einer Produktion an einen Auftraggeber uneinbringbar sind, können ausstehende Honoraransprüche oder sonstige Ansprüche seitens eines Unterauftragnehmers von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) ausschließlich und nur direkt an den Auftraggeber (Kunde) gestellt werden.

6. Sonstiges

a) Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform.

b) Ist eine der oben stehenden Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages.

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist München.

d) Mit Erteilung eines Auftrags an Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) akzeptiert der Auftraggeber explizit diese Vertragsbedingungen.

e) Mit Annahme eines Auftrags von Katja Nennstiel Fotoproduktion (the agent) akzeptiert der Unterauftragnehmer explizit diese Vertragsbedingungen.

Für jede Rechnung gilt:

Der Kunde verpflichtet sich, diese Angaben endtsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz anzumelden und abzuführen.

Dies gilt auch für alle beteiligten Künstler der Produktion, die durch den Fotografen bzw. dessen Agentur vermittelt worden sind und KSK abgabepflichtig sind ( Haare Make-up, Styling, Setbau )